Eigentlich ist das der letzte Beitrag im Baublog, denn nach heutiger Mitteilung des Bauordnungsamts Nauen ist unser Bauprojekt aus Umweltschutzgruenden für beendet erklaert worden. Wie es dazu kam? Dann der Reihe nach: Diese Woche trudelte Post aus der Gemeinde Brieselang ein: Die Sonderfaellgenehmigung für den Ahorn in der Grundflaeche des Hauses. Wie schoen! Allerdings war die Genehmigung auch 3 Seiten lang und an zahlreiche Bedingungen geknuepft. DIe Sonderfaellgenehmigung ist nur bis 30.05.2014 gueltig. SIe kostet 47 Euro. Es muessen keine Ersatzpflanzungen und keine Ersatzzahlungen geleistet werden. Die Baugenehmigung muss vorliegen. Da drehte sich der Verwaltungsakt im Kreis. Die Faellgenehmigung wurde im Rahmen der Baugenehmigung gestellt und so auch bearbeitet. Die Faellgenehmigung war da, aber wo war die Baugenehmigung? Nach 2 Monaten koennte man auch schon mal nachfragen, denn es fehlte nur noch das Umweltministerium und die Information von der Gemeinde bei der Bauaufsichtsbehoerde in Nauen. Nach telefonischer Kontaktaufnahme wurde man belehrt, dass es ja durchaus 3 Monaten dauern koennte mit der Baugenehmigung und die Faellgenehmigung ebend verlaengert werden muss (klar, natuerlich nochmal fuer 47 Euro fuer 2 Wochen). Aber vielleicht geht ja alles gut und am Ende der Woche haette man die Baugenehmigung. Hatte man natuerlich nicht. Stattdessen kam ein Schreiben per Email, dass die Antwort des Umweltschutzministeriums in peto hatte: Versagung des Bauantrags wegen Umweltschutzgruenden und oeffentlichem Interesse. Das Gewerbegebiet wuerde nachts zwischen 22 und 6 Uhr heftig an der Immisionsschutzgrenze von 45 db kratzen und ausserdem wuerde die Abwasserpumpe nebenan auch Geraeusche machen und Geruchsschwaden von sich tragen. Deswegen, aus unserem eigenen Schutz, koennte man dort nicht bauen, denn es haette zu beiden Themen schon zahlreiche Beschwerden aus der Nachbarschaft gegeben. Nun denn, da enden die Kompetenzen des muendigen Buergers. Zum Glueck gibt es den Staat, der sich Gedanken um seine Buerger macht und um die er sich sorgt. Natuerlich macht das Gewerbegebiet Geraeusche und wir haben die Lage ja schon ein halbes Jahr beobachtet. Nachts faehrt immer ein Gabelstapler durch die Werkhalle und irgendwo summt etwas. Auf unserer Seite des Gewerbegebietes geht das aber noch. Auf der Zeestower Chaussee waren die Geraeusche wesentlich schlimmer und so unertraeglich, dass man als Laie schon sehen bzw. hoeren konnte, dass man dort nicht wohnen will. Auch nicht fuer 28.000 Euro, fuer den Preis wurde naemlich dort ein Baugrundstueck angeboten (und wird es heute noch). An der Abwasserpumpe schwant zum Glueck schon lange nichts mehr. In der Pappelallee wurde eine neue Pumpe gebaut und so ist die alte wohl obselet. Genau wissen wir es zwar nicht, aber das Teil ist voellig verrostet und zugewuchert. Geraeusche sind von dem Teil auch nicht mehr zu vernehmen - ausser wenn es irgendwann mal einstuerzt. Wir haben unsere Ansichten in einer Stellungnahme zusammengefasst und dazu haetten wir auch bis 18.06. Zeit gehabt. Also entweder fuer die Stellungnahme oder um den Bauantrag zurueckzuziehen (mit der Begleichung aller bis dahin aufgelaufener Kosten). Kommt natuerlich nicht in Frage, Allerdings fragt man sich schon, was man mit dem Grundstueck oder seinem weiteren Leben anfaengt, wenn man dort nicht bauen kann?! Bei spaeteren Kontakt mit der Umweltschutzbehoerde wird sich dann rausstellen, dass der Einspruch nur zu unserem Schutz geschieht und man ins ja wirklich nichts Boeses will. Um das Amtliche noch amtlicher zu machen, sollen wir ein Immsionsgutachten beibringen, welches unsere Wahrnehmungen untermauert und unsere Rechte aufs Lebenszeit verwirkt, uns gegen Laerm vom Gewerbegebiet in irgendeiner Form zu beschweren.